Moderate Öffnung: Land öffnet Außensportanlagen
Ab kommenden Montag, den 22. Februar ist "Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht" wieder erlaubt. Zwischen verschiedenen Personen oder Perso- nengruppen, die nach Satz 2 gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.
Verantwortliche haben den Zugang zu der Einrichtung so zu beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind und die Einhaltung der Mindestabstände ge- währleistet ist. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, von Sportanlagen ist unzulässig. Gleiches gilt für Wettbewerbe und Feste
Diese Regelungen gelten auf kommunalen aber auch vereinseigenen Außensportanlagen . Viele Kommunen im EN-Kreis werden vermutlich Anfang der kommenden Woche ihre Entscheidungen über die Öffnungsmodalitäten bekannt geben.
Hier finden Sie die neue Coronaschutzverordnung, gültig ab dem 22. Februar.
Weitere Regelungen außerhalb des Sports übersichtlich zusammengefasst auf der Homepage des WDR