Herzsportgruppen - ein Arzt für drei Gruppen möglich!
In den letzten Jahren wurde es für die Vereine mit Herzsport-Angeboten immer schwieriger Ärzte zu gewinnen, welche die Betreuung der Herzsportgruppen übernehmen. Einige Vereine waren in der Vergangenheit aufgrund des Ärztemangels sogar gezwungen den Herzsport aufzugeben. Um diese Lage etwas zu entspannen, haben der Deutsche Behindertensportverband e.V. (DBS) und die Deutschen Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen e.V. (DGPR) am 2. Februar 2017 einen gemeinsamen „Antrag zur Modifizierung der ständigen persönlichen Anwesenheit des betreuenden Arztes in Herzgruppen“ gestellt.
Diesem Antrag wurde am 31. Juli 2017 durch den Verband der Ersatzkassen (vdek) zugestimmt und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Dies bedeutet, dass nun maximal drei anerkannte Herzgruppen in derselben Übungsstätte unter Anwesenheit von mindestens einem/einer Arzt/Ärztin und unter Verwendung eines Notfallkoffers sowie eines Defibrillators, parallel durchgeführt werden können.
Allerdings gilt es in diesem Zusammenhang die genauen Bedingungen für diese Regelung zu beachten. Diese und weitere Informationen finden Sie hier.