EN-Kreis Corona-Sonderförderung "Qualifizierung"
Der coronabedingt eingeschränkte Sportbetrieb sowie eine zurückhaltende Investitionsbereitschaft der Sportvereine haben sich auch auf die Zahl der Anträge auf Förderung durch den Kreis auswirkt. Folge: Von den insgesamt zur Verfügung stehenden 22.000 Euro sind Ende des Jahres noch 15.000 Euro vorhanden.
Da hierfür noch keine Anträge vorliegen, das Geld aber dem Sport nicht verloren gehen soll, wurden auf Beschluss der Ausschussmitglieder 10.000 Euro umgewidmet. Diese stehen jetzt nicht mehr für Investitionen bereit, stattdessen fließen sie in Aus- und Weiterbildungen für Trainer und Übungsleiter.
Damit sollen möglichst viele Vereine und Übungsleiter in dieser besonderen Zeit entlastet werden. Insbesondere die Übungsleiter*innen - die Aushängeschilder unserer Vereine - hatten und haben kaum Möglichkeiten einen geregelten Wiedereinstieg in den Sportbetrieb zu finden. Die Folgen sind u.a. fehlende Einsätze und ausbleibende Honorare. Ziel dieser Förderung ist die Unterstützung und Sicherstellung qualifizierter Bewegungs-, Spiel und Sportangebote in den Sportvereinen. Gefördert werden Aus- und Fortbildungen im Qualifizierungssystem des Landessportbundes. Dazu zählen:
- alle LSB- eigene Lizenzen (ÜL-C, ÜL-B, VM-C, Zertifikats- Aus- und Fortbildungen
- sowie Lizenz – Aus- und Fortbildungen der im LSB organisierten Fachverbände (z.B. WTB, WTV, FLVW, usw.)
Verfahren
Pro EN- Sportverein können bis zum 31.03.2021 und rückwirkend ab dem 16. März 2020 nach folgender Staffelung gefördert werden:
- bis 499 Mitglieder: 90% der LehrgangsgebührEN und max. 300,00 €
- 500-999 Mitglieder: 90% der LehrgangsgebührEN und max. 500,00 €
- ab 1.000 Mitglieder: 90% der LehrgangsgebührEN und max. 600,00 €
Voraussetzung der Förderung ist:
- Sportvereine mit Sitz im EN-Kreis
- Vereinskennziffer im Landessportbund und gültiger Freistellungsbescheid
- Kopie oder Scan
o des Teilnahmenachweises
o der jeweiligen Rechnung zum Lehrgang
Die Unterlagen (s. Antragsformular) müssen digital oder per Post bis zum 31. März 2021 beim Kreissportbund Ennepe-Ruhr e.V. eingegangen sein.
werden. Die bereitgestellten Fördermittel fließen aus dem EN Förderprogramm "Zuschuss auf Anschaffung von Sportgeräten", dass aufgrund der Coronapandemie nicht wie geplant ausgeschöpft wurde. Somit können die Fördermittel einmalig und zweckgebunden ausgeschöpft werden.
Bei Fragen zum Antrag erreichen Sie uns per Mail oder in der Geschäftsstelle.