Jugendleistungssportförderung 2017: Präzisierung der Richtlinien
Der EN-Kreis fördert im Rahmen seiner Sportförderungsrichtlinien auch den Leistungssport (nur Jugend). Anträge von EN-Sportvereinen, welche für eine Förderung für herausragende Leistungen ihrer jugendlichen Leistungssportler in Betracht kommen (Wettkampfergebnisse aus 2016), müssen bis zum 28.02.2017 an den KSB-EN gestellt werden. Aus gegebenem Anlass wurde eine Formulierungspräzisierung notwendig:
Sie beinhaltet im Kern dass ein Sportverein auch dann antragsberechtigt ist, wenn nur ein einziger jugendlicher Sportler/Sportlerin die in den Richtlinien benannten Förderungsvoraussetzungen erfüllt hat. (anteilige Förderung). Zum zweiten wurde präziser formuliert, dass bei der Nachweisqualifikation über Landes- oder Bundesbestenlisten lediglich die obere Hälfte der ersten 25 Platzierungen der jeweiligen Bestenliste in Anrechnung zu bringen sind.
Wir bitten unsere in Frage kommenden Sportvereine um Beachtung der Antragsfrist (Antragsformulare und aktualisierte Sportförderungsrichtlinien im Downloadbereich)!