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| Inklusion durch Sport

FAQ Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

EU-Flagge und in der Mitte steht Barrierefreihietsstärkungsgesetz

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es setzt eine EU-Richtlinie um und betrifft alle, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten – dazu gehören auch Sportvereine, wenn sie beispielsweise Tickets, Kurse oder Fanartikel online verkaufen. Reine Informationsseiten oder das Online-Zahlen von Mitgliedsbeiträgen sind nicht betroffen. 

Zu Beachten ist die Ausnahmeregelung für Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitende oder ein Umsatz von weniger als 2 Millionen Euro). Sie sind teilweise von der Regel ausgenommen bzw. haben Erleichterungen. 

Ausführliche Informationen findet ihr auf der Informationsplattform des LSB für Sportvereine: VIBSS - Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.

Unabhängig des Gesetzes ist es sinnvoll, die Website des Vereins barrierearm zu gestalten. Barrierefreiheit fördert die Teilhabe und verbessert die Nutzerfreundlichkeit.

Bei Fragen wendet euch gerne an Clara Bückert (clara.bueckert@ksb-en.de) oder Jonas Mathei (jonas.mathei@ksb-en.de).