Förderungen und Zuschüsse
Im Kreissportbund Ennepe-Ruhr
Zuschuss zur Anschaffung von Sportgeräten
Anträge können nur vom Hauptverein gestellt werden, bei Mehrspartenvereinen für jede Abteilung gesondert. Der Verein bzw. die betreffende Abteilung müssen dem KSB-EN sowie dem jeweiligen StadtSportVerband seit mindestens einem Jahr angeschlossen sein bzw. über eine vom LSB NRW erteilte Vereinskennziffer verfügen. Fußballfachspezifische Geräte für Fußballvereine bzw. -abteilungen werden nicht gefördert, da hierfür anderweitig Mittel zur Verfügung stehen. Alle Informationen zum Verfahren und den Förderhöhen finden Sie in den Richtlinien: Hier finden Sie das Antragsformular:
Jugendleistungssport-Förderung & herausragende Einzelleistungen
a) Mannschaftssportarten Die Mannschaft muss in einem mehrstufigen Wettkampfsystem in einer auf Bundesebene bestehenden Liga oder auf der nächstniedrigeren Ebene unter der Deutschen Meisterschaft kämpfen:
b) Individualsportarten Die Sportler müssen in der oberen Hälfte der vom jeweiligen Sportfachverband geführten Bundesbestenliste oder der 3 nächstniedrigeren Ebene unter der Deutschen Meisterschaft platziert sein. Sollte die Bestenliste aus mehr als 50 Sportlerinnen oder Sportlern bestehen, werden nur die 25 Besten zur Förderung berücksichtigt. Sportler, die in Sportarten kämpfen in denen keine Bestenlisten geführt werden, kommen dann für eine Förderung in Betracht, wenn sie unter den acht Erstplatzierten einer Bundes- oder Landesmeisterschaft sind, sofern sie sich auf der darunter liegenden Ebene qualifiziert haben.
Sportvereine können für jugendliche Sportler mit besonderen sportlichen Erfolgen im laufenden Jahr auf nationaler oder internationaler Ebene einen Zuschuss erhalten. Im Bereich der olympischen Sportarten: Platz 1 bei anerkannten Deutschen oder internationalen Deutschen Meisterschaften der Sportfachverbände (Förderungshöhe 300 Euro pro Jahr pro Sportler/in / beschränkt auf die Disziplinen welche im offiziellen Wettkampfkalender olympischer Spiele vertreten sind), bzw. entsprechende Platzierungen in den jeweiligen Besten-listen. Teilnahme an Jugend-Europa- bzw. -Weltmeisterschaften,(Förderungshöhe 400 Euro pro Jahr pro Sportler/in). Im Bereich der Sportarten, die sich derzeit nicht oder noch nicht im olympischen Pro-gramm befinden, kann eine analoge Förderung bei herausragenden Einzelleistungen erfolgen (Einzelfallentscheidung), allerdings in abgestufter finanziell geringerer Förderungshöhe (200 / 300 Euro).
Hier geht es zu den Richtlinien und Antragsverfahren "Herausragende Einzelleistungen".
Ehrung ehrenamtlichen Engagements & Vereinsjubiläen
Alle Infomrationen finden Sie dazu in unseren Ehrungsrichtlinien:
Sportjugendpreis ENgagiert
Sonstiges
Im Landessportbund Nordrhein-Westfalen
1000x1000 – Anerkennung für den Sportverein
Hier geht´s zu den Förderrichtlinien
Den Status Ihres Förderantrags können Sie im »Förderportal einsehen.
Förderung der Übungsarbeit
Moderne Sportstätten 2022
Hier geht es zum Förderportal und Antragsstellung:
https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Staatskanzlei: https://www.land.nrw/de/moderne-sportstaette-2022-so-funktioniert-das-neue-foerderprogramm
Förderung von jungen Ehrenamtlichen durch Stipendien
Alle Informationen zur Bewerbung für ein solches Stipendium sind hier hinterlegt: www.sportstipendien-nrw.de
Sonstiges
Die wichtigsten Aspekte des Förderprogramms:
1. Die Förderung von Sportstätten ergibt sich aus 2.1 Buchst. f. Ausgenommen sind Hochleistungssportstätten.
2. Antragsberechtigt sind Kommunen - interessant für die Fällen, in denen die Verantwortung für Dach und Fach nicht auf die Sportvereine übertragen wurde - und Sportvereine.
In unserem Kreis trifft das auf fast alle Kommunen und folgende Ortsteile zu s. auch Förderrichtlinie): Breckerfeld,Ennepetal, Gevelsberg (ausschließlich Silschede und Asbeck), Hattingen, Schwelm (ausschließlich Linderhausen), Sprockhövel, Wetter (ausschließlich Esborn), Witten (ausschließlich Durchholz und Vormholz)
3. Die Förderquote kann bei Kommunen abhängig von ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit bis zu 85 % betragen, bei Vereine 65 %.
4. Das Förderprogramm läuft noch mehrere Jahre.
5. Dieses Förderprogramm kann nicht mit dem Förderprogramm "Moderne Sportstätten" kombiniert werden. Hier geht es zur Förderrichtlinie und dem Antrag:
Sportförderung
Zur Unterstützung ihrer Vereinsarbeit besteht für die Sportvereine des EN-Kreises die Möglichkeit auf verschiedenen Ebenen Zuschüsse zu erhalten.
Das bis vor wenigen Jahren noch bestehende Förderprogramm des LSB für den Neubau als auch die Modernisierung vereinseigener Sportanlagen wurde ersetzt durch die Möglichkeit über die NRW-Förderbank im investiven Bereich zinsgünstige Darlehen zu erhalten. Detaillierte Informationen sind unter www.nrw-bank.de (Kommunal- und Infrastrukturportal) abzurufen.
Zudem ergänzen die neun Städte des Kreises mit eigenen - auf die jeweilige kommunale Situation bezogenen - Sportförderungsrichtlinien der Städte die Förderung der Vereinsarbeit. Informationen hierüber sind direkt bei den Sportämtern oder den StadtSportVerbänden (Ansprechpartner/innen unter: Kontakt) zu erhalten.
Zusätzlich besteht über die KSB EN-Geschäftsstelle jederzeit umfassende Beratungs- und Informationsmöglichkeit sowie Hilfestellung bei Antragsstellung und -bearbeitung!
Links und Downloads:
www.wir-im-sport.de
www.nrw-bank.de
www.enkreis.de