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| Service für Vereine

Sportstättenbau, Rechtliches & Übungsleiterförderung

Die Neuauflage des KOMPENDIUM SPORTPLATZ von Sportplatzwelt wurde Anfang April veröffentlicht und ist ein Must-Have für alle, die sich mit dem Bau und Betrieb von Außensportanlagen befassen. Mitglieder des Kreissportbundes erhalten das Magazin zum Sonderpreis.

Das Standardwerk für Entscheider im Breitensport beinhaltet u.a. die wichtigsten Standards rund um Planung und Bau sowie Infrastruktur von Außensportanlagen – praxisnahe Kostenbeispiele, informative Themen-ABCs, anschauliche Infografiken sowie Gastbeiträge und Interviews anerkannter Experten runden das Standardwerk ab, Projektberichte und Praxisbeispiele namhafter Unternehmen aus der Branche liefern zusätzlich wertvolle Anregungen für eigene Projekte. Darüber hinaus kann sich der Leser über umfassende Information zum Thema Fördermöglichkeiten freuen.

Die zweite Neuauflage des KOMPENDIUM SPORTPLATZ steht Ihnen ab sofort im Online-Shop von Sportplatzwelt zur Verfügung und kann im Rahmen der Partnerschaft zwischen dem Kreissportbundes Ennepe-Ruhr und Sportplatzwelt zum Sonderpreis bestellt werden. Mit dem Code ksben22 erhalten Sie das Kompendium für 24,90 Euro statt 29,90 Euro.

Alle Informationen rund um das neue Kompendium finden Sie unter folgendem Link:

https://www.stadionwelt-shop.de/kompendium-sportplatz-2022.html

https://www.sportplatzwelt.de/news/37334/neuauflage-kompendium-sportplatz-ab-sofort-erhaeltlich

>>Leseprobe<<

 

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Stellungnahme des DOSB zum Thema Umsatzsteuerpflicht bei Mitgliedsbeiträgen

Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom vergangenen Donnerstag (12. Mai) (Az. V R 48/20) wurde in den vergangenen Tagen in Sportdeutschland viel diskutiert.

Thomas Arnold, DOSB-Vorstand Finanzen, erklärt hierzu: „Wir können unsere knapp 90.000 Sportvereine mit Blick auf einen ganz wichtigen Punkt beruhigen: die in den Medien aufgeworfene Frage einer Umsatzsteuerpflicht von Mitgliedsbeiträgen stellt sich auch weiterhin nicht. Echte Mitgliedsbeiträge sind nicht steuerbar, da hier gar kein Leistungsaustausch vorliegt.“

Der Deutsche Olympische Sportbund wird sich in der kommenden Woche in der AG Gemeinnützigkeit mit den Mitgliedsorganisationen mit dem Urteil und seinen möglichen Folgen auseinandersetzen.

(Quelle: DOSB)

 

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7,56 Mio. Euro für die Förderung der Übungsarbeit - Bitte stellen Sie die Förderanträge bis zum 31.05.2022. Jeder Verein der fristgerecht seinen Antrag einreicht und die Fördervoraussetzungen erfüllt, partizipiert an der Förderung.

Vor dem Hintergrund der Pandemie-bedingten Einschränkungen im Aus- und Fortbildungsbetrieb des organisierten Sports sind auch die Übungsleitungen berücksichtigungsfähig, deren Lizenzen in den Jahren 2020 oder 2021 ausgelaufen sind oder in 2022 auslaufen. Zusätzlich wird aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie in diesem Jahr auf die Abfrage der geplanten Übungsstunden verzichtet.

Im Jahr 2022 kann jeder interessierte und antragsberechtigte Sportverein einen Antrag stellen.

 

 

 

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