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2000x1000 Euro für das Engagement

Förderfähige Maßnahmen können Projekte sein, die von jungen Engagierten selbst geplant und durchgeführt werden. Dazu gehören etwa Projekte im Rahmen von bereits bestehendem Engagement, aber auch Vorhaben von jungen Menschen, die bislang nicht oder nicht regelmäßig engagiert sind. Denkbar wäre zum Beispiel die Einrichtung eines neuen Angebots im Sportverein oder die Gründung einer Initiative zur Neugestaltung des Gruppenraums im Jugendtreff.

Engagierte, Vereine, zivilgesellschaftliche Zusammenschlüsse und Initiativen können ab dem 5. Mai 2025 einen Antrag auf Förderung im Rahmen der neuen Runde des Kleinstförderprogramms „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ stellen. In diesem Jahr steht junges Engagement im Mittelpunkt. Das Thema des Förderprogramms lautet daher: „Engagiert in die Zukunft – junges Engagement fördern und neue Projekte gestalten“Die Landesregierung stellt dafür wieder zwei Millionen Euro zur Verfügung. Damit können bis zu 2.000 Vorhaben mit einem Festbetrag von je 1.000 Euro gefördert werden, die von jungen Menschen gestaltet werden oder die sich direkt an junge Engagierte richten. Die Antragstellung erfolgt über das Online-Förderportal foerderung.NRW.

 

Weitere Informationen unter: Förderprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ unterstützt Projekte zum jungen Engagement | Sportland.NRW

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