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Fördermöglichkeiten

Foerderung

  • Förderung im Kreissportbund Ennepe-Ruhr e.V.

    • Zuschuss für den Sportbetrieb
    • Zuschuss zur Qualifizierung von Trainer:innen und Übungsleiter:innen

      Förderfähig sind alle Lizenzen unter dem Dach des DOSB (ÜL-C, ÜL-B, VM-C, Zertifikats- Aus- und Fortbildungen sowie Lizenz – Aus- und Fortbildungen der Fachverbände (z.B. WTB, WTV, FLVW, usw.)

      Fördersummen pro EN- Sportverein nach folgender Staffelung:

      bis 100 Mitglieder: 200,00 €
      101-799 Mitglieder: 400,00 €
      ab 800 Mitglieder: 800,00 €

      Voraussetzung der Förderung ist:

      Sportvereine mit Sitz im EN-Kreis Vereinskennziffer im Landessportbund und gültiger Freistellungsbescheid Kopie oder Scan
      - des Teilnahmenachweises
      - der jeweiligen Rechnung zum Lehrgang
      - Keine Doppelförderung aus weiteren Förderprogrammen des Landes oder der Kommunen


      >>Hier geht es zum Antragsformular<< Bei Fragen zum Antrag erreichen Sie uns per Mail oder in der Geschäftsstelle.

    • Jugendleistungssport-Förderung & herausragende Einzelleistungen

      Der Ennepe-Ruhr-Kreis fördert den Jugendsport in den Sportarten, die in dem zum Förderungskonzept für den Spitzensport des Deutschen Sportbundes gehörenden Katalog enthalten sind.

      a) Mannschaftssportarten:
      Die Mannschaft muss in einem mehrstufigen Wettkampfsystem in einer auf Bundesebene bestehenden Liga oder auf der nächstniedrigeren Ebene unter der Deutschen Meisterschaft kämpfen.

      b) Individualsportarten:
      Die Sportler:innen müssen in der oberen Hälfte der vom jeweiligen Sportfachverband geführten Bundesbestenliste oder der 3 nächstniedrigeren Ebene unter der Deutschen Meisterschaft platziert sein. Sollte die Bestenliste aus mehr als 50 Sportlerinnen oder Sportlern bestehen, werden nur die 25 Besten zur Förderung berücksichtigt. Sportler:innen, die in Sportarten kämpfen in denen keine Bestenlisten geführt werden, kommen dann für eine Förderung in Betracht, wenn sie unter den acht Erstplatzierten einer Bundes- oder Landesmeisterschaft sind, sofern sie sich auf der darunter liegenden Ebene qualifiziert haben.

      Sportvereine können für jugendliche Sportler:innen mit besonderen sportlichen Erfolgen im laufenden Jahr auf nationaler oder internationaler Ebene einen Zuschuss erhalten.

      Im Bereich der olympischen Sportarten:

      • Platz 1 bei anerkannten Deutschen oder internationalen Deutschen Meisterschaften der Sportfachverbände (Förderungshöhe 300 Euro pro Jahr pro Sportler/in / beschränkt auf die Disziplinen welche im offiziellen Wettkampfkalender olympischer Spiele vertreten sind), bzw. entsprechende Platzierungen in den jeweiligen Besten-listen.
      • Teilnahme an Jugend-Europa- bzw. -Weltmeisterschaften, (Förderungshöhe 400 Euro pro Jahr pro Sportler/in).

       

      Im Bereich der Sportarten, die sich derzeit nicht oder noch nicht im olympischen Programm befinden, kann eine analoge Förderung bei herausragenden Einzelleistungen erfolgen (Einzelfallentscheidung), allerdings in abgestufter finanziell geringerer Förderungshöhe (200 / 300 Euro).

      Hier geht es zu dem Antragsverfahren.

    • Vereinsjubiläen

      Es besteht die Möglichkeit für Sportvereine anlässlich außergewöhnlicher Vereinsjubiläen (z.B. 100- jähriges Bestehen) entsprechende Würdigungen zu erfahren.  

    • Förderung Ehrenamt

      Sportjugendpreis ENgagiert : Ehrung für junges Ehrenamt und die Förderung dessen. 

      Sportvereinspreis im EN Kreis: Ehrung für besonderes Engagement im Verein. 

    • Integration durch Sport

      Stützpunktförderung:
      Anerkennung als Stützpunktverein mit jährlicher Förderung zwischen 500,00€ und 5.000,00 € Antragsfrist bis zum 28. Februar 2022 - Förderung von Öffentlichkeitsarbeit, Sachkosten, Honoraren, Projekten, Qualifizierung
      >>Hier geht´s zu aktuellen Informationen<< Ganzjährige Alternative: Maßnahmenfinanzierung aus dem Bundesprogramm Integration durch Sport bis max. 1.000,00€

    • Kleinprojekte "Ennepe.Zukunft.Ruhr"

      Gemeinsam die Region stärken „Ausstattung des Lehrbienenstandes und Infotafel für den Waldlehrpfad Ennepetal“, „Sprockhövels Lokale-Agenda-Wege neu gestalten“ und die „Sportbox für die Sport- und Freizeitanlage Breckerfeld“ – Dies sind nur einige Beispielprojekte, welche durch das Förderprogramm ermöglicht wurden.

      Ab sofort startet der Verein Ennepe.Zukunft.Ruhr e.V. den Projektaufruf für die Beantragung der Fördermittel. Über diese Möglichkeit erhalten Kleinprojekte eine Förderung von 80% der förderfähigen Projektkosten. Diese dürfen eine Gesamtsumme von 20.000 € nicht überschreiten. Die Projektidee sollte eine investive Maßnahme sein, die die Entwicklungsstrategie der Region unterstützt. Der verbleibende Eigenanteil von 20% wird dabei von den Projektträgern selbst getragen.

      Die Umsetzung der Projekte darf in den Kommunen Ennepetal, Sprockhövel, Breckerfeld, Gevelsberg-Asbeck und -Silschede, Wetter-Esborn und Schwelm-Linderhausen erfolgen und muss vollständig bis Ende 2024 abgeschlossen sein. Hierbei können sowohl alle privaten Organisationen, wie z.B. Vereine, als auch öffentliche Institutionen, z.B. Kommunen, aber auch Privatpersonen einen Projektantrag stellen.

      Sie haben eine Projektidee oder wollen mehr wissen? Dann zögern Sie nicht und senden uns Ihren Projektantrag bis zum 15. Mai 2024, vorzugweise per E-Mail an rm@ennnepe-zukunft-ruhr.de. Die Projektskizze sowie weitere Informationen zur Förderung von Kleinprojekten finden Sie auf unserer Internetseite www.ennepe-zukunft-ruhr.de. Das Regionalmanagement unterstützt Sie gerne bei weiteren Fragen rund um das Thema per Mail oder telefonisch unter 0157/52864751 und 0163/1832846.

  • Förderung auf Landes- und Bundesebene

    • 1000x1000 – Anerkennung für den Sportverein

      Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2024 - 31.12.2024 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der nachfolgenden Förderschwerpunkte zuordnen lassen:

      1. Ausbau Kooperation Sportverein mit Schulen/Ganztagseinrichtungen
      2. Ausbau Kooperation Sportverein mit Kindertagesstätten und Kindertagespflege
      3. Integration
      4. Inklusion
      5. Mädchen und Frauen im Sport, Chancengleichheit und Vielfalt
      6. Sport der Älteren
      7. Der Sportverein gegen Einsamkeit
      8. Gesundheitssport
      9. Nachhaltigkeit im Sport(verein)


      Schwerpunkte und Beispiele für förderfähige Maßnahmen

      Anträge können über das Förderportal gestellt werden

    • Förderung der Übungsarbeit
      Der konkrete Verwendungszweck besteht in Honorarausgaben sowie Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die durch die Fördermöglichkeiten ermöglicht werden – insgesamt fließen über 7,5 Millionen Euro an die Antragsteller.

      Hier geht’s zur aktuellen Ausschreibung

      Den Status Ihres Förderantrags können Sie im

      »Förderportal

      einsehen.
    • Zuschuss für Wettkampfveranstaltungen im Regionalverband Ruhr

      WELCHE VERANSTALTUNGEN WERDEN GEFÖRDERT?

      Der RVR fördert herausragende und international bedeutsame Sportveranstaltungen im Ruhrgebiet.

      Dazu gehören:

      • Welt- und Europameisterschaften - in Ausnahmefällen auch Deutsche Meisterschaften in bedeutsamen Sportarten, z. B. in olympischen Sportarten 
      • vom Stellenwert her vergleichbare Sport-Highlights - in Einzelfällen neuartige oder beispielhafte Sportformate mit einem innovativen Konzept, die eine erfolgversprechende Perspektive aufweisen und z. B. im Trendsport-, Jugendsport- oder Behindertensportbereich entwickelt werden.

      Folgende Kriterien müssen erfüllt sein: 

      • bundesweite bzw. internationale Ausstrahlung - hohes mediales Interesse - nachhaltige Wirkung mit erkennbarer wirtschaftsfördernder Dimension, insbesondere für die Region - Die Veranstaltungen von Frauen und Männern sollten gleichermaßen Berücksichtigung finden. - Die Veranstaltung muss im Ruhrgebiet stattfinden.

      Bewerbungen um eine Förderung für das folgende Jahr müssen bis November an den Ruhrverband gerichtet werden. Der Antrag ist formlos zu stellen und sollte neben der Veranstaltungtsbeschreibung (Was, wann, wo, wie, Teilnehmerfeld) auch einen Finanzplan enthalten:

      Roberto Tirella

      Referat Kultur, Sport und Industriekultur
      Team Sport

      tirella@rvr.ruhr
      +49 201 2069-382

    • Förderung von jungen Ehrenamtlichen durch Stipendien

      Dank der Stipendien für „Junges Engagement im Sport“ erhalten die zwischen 16 und 26 Jahre alten Jugendlichen für insgesamt ein Jahr monatlich einen Betrag von je 200 Euro, um sich neben ihrer schulischen oder beruflichen Ausbildung weiterhin freiwillig und engagiert in ihrem jeweiligen Verein, Verband oder Stadt- bzw. Kreissportbund einzubringen, anstatt jobben zu gehen. Dabei zeichnen sich die jungen Stipendiat:innen durch ihr besonderes Engagement für die Jugendarbeit in den Abteilungen ihrer Vereine oder Sportjugenden aus – ob als Übungsleiter:innen oder Vorstandsmitglied. Die finanzielle Förderung teilen sich das Land NRW, der Rheinische Sparkassen- und Giroverband (RSGV) und die Sportjugend NRW.


      Alle Informationen zur Bewerbung für ein solches Stipendium sind hier hinterlegt: www.sportstipendien-nrw.de

    • Öko-Check für Sportstätten

      Energiekosten sparen im Sportverein

       

      Mit dem Öko-Check erhalten Vereine eine besonders kostengünstige, umfangreiche und professionelle Bestandsaufnahme der energetischen und ökologischen Situation ihrer Sportanlage. Mit Hilfe der individuellen Empfehlungen können diese gezielt verbessert und damit mittelfristig Kosten gespart werden, die für andere Vereinsprojekte zur Verfügung stehen.

       

      2:1 für Ihren Verein

       

      Verdoppeln Sie jetzt Ihren Einsatz! Dank unserer verbesserten Förderbedingungen können Sie jetzt doppelt profitieren. Für die Durchführung des Öko-Checks in Ihrer Sportstätte zahlen Sie i.d.R. 500,- €. Wenn Sie die von uns empfohlenen Maßnahmen umsetzen, bezuschussen wir diese jetzt mit bis zu 1.000,- €.

       

      Hier geht es zum Antragsformular.

       

       

    • Schulsportgemeinschaften

      Aufwandsentschädigung für Leiter:innen von Schulsportgemeinschaften -->Antrag auf Förderung muss durch Schule im
      Förderportal des LSB-NRW gestellt werden -->Differenzierung nach „Allgemeine Schulsportgemeinschaft“ (230,-) und „Talentsportfördergruppe“ (900,-) -->Bewertung durch den jeweiligen Ausschuss für den Schulsport
      >>Hier geht´s zu aktuellen Informationen des Schulministeriums<<

    • Stifter Helfen | Hard- und Software für den Verein

      Damit gemeinnützige Organisationen mit moderner IT arbeiten können und fit für das digitale Zeitalter werden, entwickelte Haus des Stiftens das IT-Portal Stifter-helfen.

      Nach erfolgreicher Registrierung können teils stark vergünstigte Hard- und Softwareprodukte für den Verein erworben werden.

      Mehr dazu unter:

      https://www.stifter-helfen.de/

    • Klimaschutzprogramm der UEFA | Dritte Förderphase noch bis Juni 2024

      Wer / Bis wann

      Deutsche Amteurfußballvereine noch bis Juni 2024

      Was

      Förderkatalog laut Förderrichtlinie in Artikel 1.3 uefa_euro_2024_climate_forderrichtlinien_final.pdf wie z.B.LED Energieeinsparung, Photovoltaik, Wassereinsparungen, Abfallmanagement oder Maßnahmen zur Mobiltät (Ladestationen, Elektrischer Minivan, Fahrräder)

      Förderhöhe

      bis max. 250.000 Euro bei 10 % Eigenanteil jedoch nur bis max. 5.000,00 Euro

      Alle Infos zum Programm und das Antragsformular auf der Homepage der UEFA:Willkommen beim UEFA Klimafonds | Die UEFA | UEFA.com

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