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| KSB & Sportjugend

Energiekrise 2022: Was Sportvereine tun können

(LSB-NRW) Die Kosten für Gas, Öl und Strom steigen signifikant an, die Inflationsrate kennt nur den Weg nach oben. Das hat erhebliche Konsequenzen für die Vereinsfinanzen sowie den Vereinssport. Aufgrund der Energiekrise warnen der Deutsche Olympische Sportbund sowie der Landessportbund NRW die Politik vor einer möglichen Schließung von Schwimmbädern und anderen Sportstätten.

Klare Positionierung und Handlungsempfehlungen

Warnung vor Energie-Lockdown

Als Landessportbund NRW (LSB NRW) beziehen wir Stellung und warnen eindringlich vor einem Energie-Lockdown im Sport. Damit schließen wir uns uneingeschränkt der aktuellen Positionierung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) an und kritisieren die Empfehlungen des Deutschen Städtetags, der mit Blick auf die explodierenden Energiekosten eine mögliche Schließung von Sportstätten ins Gespräch gebracht hatte: Sporthallen und Bäder müssen weiterhin geöffnet bleiben, ein Energie-Lockdown im Sport zwingend verhindert werden

Aktuell erlebt der Schwimmsport bereits bundesweit die ersten Einschränkungen im Betrieb von Hallen- und Freibädern aufgrund der Energiekrise. Um eine Bewertung der Situation vornehmen zu können und eine Basis für Gespräche mit der Politik zu erhalten, hat der Schwimmerverband NRW eine Online-Umfrage veröffentlicht.


Empfehlungen zur Energiereduktion für Sportvereine

Der DOSB hat auf einer Webesite einige wichtige Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema „Energiekrise und Auswirkungen auf den Sport“ zusammengestellt. Zudem stellt er Empfehlungen zur Energiereduktion für Sportvereinen zum Download zur Verfügung:

Bereits im Mai 2022 hat der LSB NRW sich mit den steigenden Energiekosten beschäftigt und mit Vereinen gesprochen. Im "Wir im Sport-Artikel" lesen Sie, wie andere Vereine mit der Energiekrise umgehen:


Bundesförderung für Sportstätten und Sporträume

Durch die aktuelle Lage wird die Notwendigkeit, Maßnahmen für einen schonenderen Ressourceneinsatz zu identifizieren und diese umzusetzen, deutlich. Zu mittel- bis langfristig umsetzbaren und kostenintensiveren Maßnahmen gehören bspw. die Installation von Photovoltaik-Anlagen oder die energetische Sanierung der Gebäude, welche häufig nur durch Spenden oder externe Zuschüsse von Sportvereinen gestemmt werden können. Eine Übersicht der Förderprogramme finden Sie hier:

 


Energiepreispauschale im Sportverein

Die Energiepreispauschale, nachfolgend kurz „EPP“ genannt, ist Teil des Steuerentlastungsgesetzes 2022.  Bevölkerungsgruppen, denen Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Erzielung ihrer Einkünfte entstehen und die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung diesbezüglich stark belastet sind, sollen durch eine Einmalzahlung in Höhe von 300 € entlastet werden. Die Zahlung betrifft im Sportverein sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.
In Vereinsportal VIBSS Online finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur EPP aus Vereinssicht:


Weitere wichtige Informationen sowie FAQ zur Energiekrise finden Sie auf VIBSS Online. Der Bereich wird sukzessive aufgebaut.

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